Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Neues Schulungsvideo zum Zusatzmodul Budgetsteuerung Mit unserem neuen Tutorial erhalten Sie in weniger als einer Stunde einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Funktionen des Zusatzmoduls. Schauen Sie doch gleich mal rein.
Ihr Wegweiser in die Cloud Mit dem Public Sector Cloud-Kompass erschließen Sie sich die Welt der DATEV-Cloud-Anwendungen: Effizient, übersichtlich, einfach.
EBICS: Das moderne Übermittlungsverfahren Für Kanzleien, die sich vermehrt mit Mandantenanfragen zum DATEV Electronic Banking konfrontiert sehen, ist es unerlässlich, eine klare Empfehlung zum EBICS-Verfahren auszusprechen.
Wirtschaftsberatung aktuell
Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook Dass nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck betroffen sind, automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden kann, zeigen nun erste Entscheidungen des OLG Oldenburg (Az. 13 U 59/23, 13 U 79/23 und 13 U 60/23).
Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlungskosten für entwichenen Häftling erstatten Das SG Hannover entschied, dass eine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, einem Krankenhaus die Behandlungskosten für einen entwichenen Häftling, der bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt wurde und noch am Aufnahmetag im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag, zu erstatten (Az. S 11 KR 285/19 KH).