Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Neues Schulungsvideo zum Zusatzmodul Budgetsteuerung Mit unserem neuen Tutorial erhalten Sie in weniger als einer Stunde einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Funktionen des Zusatzmoduls. Schauen Sie doch gleich mal rein.
Ihr Wegweiser in die Cloud Mit dem Public Sector Cloud-Kompass erschließen Sie sich die Welt der DATEV-Cloud-Anwendungen: Effizient, übersichtlich, einfach.
EBICS: Das moderne Übermittlungsverfahren Für Kanzleien, die sich vermehrt mit Mandantenanfragen zum DATEV Electronic Banking konfrontiert sehen, ist es unerlässlich, eine klare Empfehlung zum EBICS-Verfahren auszusprechen.
Wirtschaftsberatung aktuell
Unternehmen planen weniger Investitionen für 2024 Die Unternehmen in Deutschland haben ihre Investitionsvorhaben für das laufende Jahr nach unten korrigiert. Die ifo Investitionserwartungen fielen auf -0,1 Punkte im März, nach +1,2 Punkten im November.
Wasserrechtlicher Bescheid betreffend die Entnahme von Grundwasser ist rechtmäßig Der VGH Hessen entschied, dass der wasserrechtliche Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26. August 2013 betreffend die jährliche Entnahme von Grundwasser aus mehreren Brunnen im Jägersburger Wald und Lorscher Wald rechtmäßig ist (Az. 4 A 2622/19).
Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch im Außenbereich Die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen ist ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der Nutzung der Windenergie, auch wenn es nicht mittels Netzeinspeisung des erzeugten Stroms der öffentlichen Energieversorgung, sondern der Deckung des privaten Verbrauchs dient. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 A 10247/23).