Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Neues Schulungsvideo zum Zusatzmodul Budgetsteuerung Mit unserem neuen Tutorial erhalten Sie in weniger als einer Stunde einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Funktionen des Zusatzmoduls. Schauen Sie doch gleich mal rein.
Ihr Wegweiser in die Cloud Mit dem Public Sector Cloud-Kompass erschließen Sie sich die Welt der DATEV-Cloud-Anwendungen: Effizient, übersichtlich, einfach.
EBICS: Das moderne Übermittlungsverfahren Für Kanzleien, die sich vermehrt mit Mandantenanfragen zum DATEV Electronic Banking konfrontiert sehen, ist es unerlässlich, eine klare Empfehlung zum EBICS-Verfahren auszusprechen.
Wirtschaftsberatung aktuell
Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) in deutsches Recht vor. Die WPK plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Das BSG hat der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht gegeben und die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben (Az. B 12 BA 3/22 R).
Steuerrisiko für Senioren: DStV-Präsident wirbt für Abzugsteuer Immer mehr Rentner werden vom Finanzamt überrascht. Teils treffen sie kaum schulterbare Konsequenzen. DStV-Präsident Lüth sieht seit Langem dringenden Reformbedarf und gewinnt Mitstreiter.