Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Neue Programmversionen Ende Dezember Die Programmversionen mit den gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel stehen Ende Dezember zum elektronischen Abruf bereit.
DATEV Einspruchsgenerator Mit dem DATEV Einspruchsgenerator und DATEV LEXinform plus erhalten Sie effiziente Einsprüche und eine fundierte Rechtsberatung. Dabei ist die generative KI ein entscheidender Faktor.
Reformstau geht der Wirtschaft an die Substanz Die Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung des Mittelstands im September zeichnen ein düsteres Bild. Der Umsatz schwächelt weiterhin, die Beschäftigung sinkt in allen Branchen und die Löhne, und damit Kostentreiber, steigen wie seit vielen Monaten gewohnt.
Gesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. So entschied das BSG (Az. B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).