Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Neue Programmversionen Ende Dezember Die Programmversionen mit den gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel stehen Ende Dezember zum elektronischen Abruf bereit.
DATEV Einspruchsgenerator Mit dem DATEV Einspruchsgenerator und DATEV LEXinform plus erhalten Sie effiziente Einsprüche und eine fundierte Rechtsberatung. Dabei ist die generative KI ein entscheidender Faktor.
Reformstau geht der Wirtschaft an die Substanz Die Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung des Mittelstands im September zeichnen ein düsteres Bild. Der Umsatz schwächelt weiterhin, die Beschäftigung sinkt in allen Branchen und die Löhne, und damit Kostentreiber, steigen wie seit vielen Monaten gewohnt.
APAS-Marktanalyse 2025 Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Erwartungen bleiben verhalten optimistisch Im November 2025 bleiben die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands nahezu unverändert. Sie liegen mit plus 38,5 Punkten um minus 0,8 Punkte unter dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage hat sich lt. ZEW auch kaum geändert.
Urteil GEMA gegen OpenAI Das LG München I hat den von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe OpenAI geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen stattgegeben. Das Urteil betrifft die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (Az. 42 O 14139/24).
Versetzung eines Polizeikommissars in den vorzeitigen Ruhestand Das VG Aachen hat den Eilantrag eines Polizeivollzugsbeamten gegen seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand abgelehnt. Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zurruhesetzung seien gegeben und die Feststellungen der Amtsärztin seien schlüssig und nachvollziehbar (Az. 1 L 938/25).
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