Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Hochwertig gedruckt: Ihre Haushalts- und Wirtschaftspläne Für den Druck von Jahresabschlüssen oder Haushalts- und Wirtschaftsplänen bietet das DATEV-Druckzentrum den perfekten Service: beste Qualität, schnelle Prozesse und höchsten Datenschutz.
Konsolidierte Abschlüsse professionell und effizient erstellen Ein klar strukturierter Gruppenabschluss liefert den nötigen Überblick über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage einer gesamten Unternehmensgruppe sowie der einzelnen Gesellschaften – monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Prüfungsauftrag sicher abschließen und archivieren Der Abschluss der Auftragsdokumentation unterliegt genauen Vorgaben und Regeln. Diese sollten in der Regel 60 Tage nach Datierung des Bestätigungsvermerks abgeschlossen sein (vgl. IDW QMS 1 Tz. 68).
Wirtschaftsberatung aktuell
Üblicher Verschleiß beim „Gebrauchten“ kein Mangel Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass der Verkäufer eines älteren Gebrauchtwagens mit hoher Laufleistung aufgrund einer kurz nach dem Kauf undichten Zylinderkopfdichtung dem Käufer nicht für die Reparaturkosten haftet (Az. 6 U 19/20).
Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten Lohn Das LG Frankenthal hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, der in manchem Handwerksbetrieb für Aufsehen sorgen dürfte. Einem Handwerker, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, steht im Fall des Widerrufs auch nach vollständig erbrachter Arbeit kein Geld zu. Die zuständige Kammer hat die Klage eines Gartenbauers auf Zahlung des kompletten Werklohns abgewiesen (Az. 8 O 214/24).
Fitnessstudio-Urteil: McFIT muss Preise richtig angeben 24,90 Euro im Monat sollte die Mitgliedschaft bei McFIT im Tarif Classic mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten kosten. So stand es auf der Internetseite der Fitnessstudio-Kette. Doch mit Aktivierungsgebühr, Service- und Trainingspauschalen mussten Mitglieder im Schnitt 30,65 Euro pro Monat zahlen. Der Gesamtpreis von 387,80 Euro während der Mindestvertragslaufzeit fehlte. Die Preisangaben von McFIT waren mangelhaft, entschied das LG Bamberg nach einer Klage des vzbv (Az. 1 HK O 27/24).
Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahren Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Finanzbehörde für die Dauer des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens ohne das Vorliegen besonderer Gründe keine Vollziehungsmaßnahme in Form einer Abtretung der Steuerforderung durchführen darf (Az. 9 V 9049/25).
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