Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kurfürstendamm 31
(Eingang Uhlandstraße)
10719 Berlin
Tel. 030 – 290 22 360
Fax 030 – 290 22 36 39
E-Mail kanzlei@fiedlersteuerberatung.berlin
Web www.fiedlersteuerberatung.berlin
Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerinnen:
Birgit Fiedler Steuerberaterin
Tina Jahnel Steuerberaterin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 123974
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Berlin, Wichmannstraße 6, 10787 Berlin
USt-ID-Nr. DE 268449268
Die Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH gehört der Steuerberaterkammer Berlin an.
Die Berufsbezeichnungen “Steuerberater”, “Steuerberaterin” und “Steuerberatungsgesellschaft” sind gesetzliche Berufsbezeichnungen und wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen: – Steuerberatungsgesetz (StBerG)
– Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
– Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
– Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer Berlin einsehen. Diese finden Sie auch unter der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (https://www.bstbk.de/de/steuerberater/berufsrecht/). Sollten Sie auf unseren Internetseiten etwas vermissen oder Änderungsvorschläge haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir sind dankbar für Ihre Hinweise.
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei: Versicherungsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen, Dotzheimer Str. 23, 65185 Wiesbaden.
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
Deutschland
Europäisches Ausland, Türkei und die sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieses Auslands.
(3) Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts des außereuropäischen Auslands, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
(4) Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch Besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
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Fotos: Heldisch GmbH