Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Eine starke Partnerschaft seit über 20 Jahren Die Stadt Brühl im Rhein-Erft-Kreis verbindet historische Bedeutung mit moderner Verwaltung. Als ehemalige kurfürstliche Residenz und heutiger UNESCO-Welterbe-Standort ist sie weit über die Region hinaus bekannt.
DATEV auf der KommDIGITALE 2026 in Bielefeld Vom 25. bis 26. März war DATEV auf der KommDigitale in Bielefeld vertreten und zeigte, welche zentrale Rolle die digitale Transformation im Public Sector spielt.
Wirtschaftsberatung aktuell
IW-Gemeindecheck: Wie gut ist meine Gemeinde versorgt? Wo gibt es genug Ärzte und Schulen, schnelles Internet, gute Verkehrsanbindung und Freizeitangebote? Der neue IW-Gemeindecheck vergleicht alle 10.817 Gemeinden: NRW schneidet am besten ab, Schlusslichter liegen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz.
EU-Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 200 Mio. Euro gegen Temu wegen Verstoßes gegen das Gesetz über Digitale Dienste Die EU-Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über Digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) eine Geldbuße in Höhe von 200 Mio. Euro gegen Temu verhängt. Das Unternehmen hat es versäumt, die systemischen Risiken illegaler Produkte, die auf seiner Plattform angeboten werden, und den daraus resultierenden Schaden für die Verbraucher in der EU sorgfältig zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten.
BFH: Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde. So entschied der BFH (Az. X K 2/25).