Fiedler Steuerberatung Berlin Fiedler Steuerberatung Berlin

Willkommen bei der
Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH

Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren

Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten;
kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere
langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.




Steuerberatung

Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.

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Digitalisierung

Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.

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Spezialisierung

Existenzgründung – „Die richtige Rechtsform" Gemeinnützige Organisationen & Berufsverbände Umwandlungen & Unternehmensnachfolge Immobilienwirtschaft Private Nachfolge – Erbschaften & Schenkungen sowie Testamentsvollstreckung

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  • Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau
    Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“.
  • Digitalwirtschaft bleibt Stabilitätsanker: 245 Milliarden Euro Umsatz in 2026
    Während viele Branchen mit schwacher Nachfrage ringen, zeigt sich die Digitalwirtschaft robust. Der Markt für IT und Telekommunikation (ITK) wächst lt. Bitkom 2026 voraussichtlich um 4,4 Prozent auf 245,1 Milliarden Euro - getragen vor allem von Software und digitalen Infrastrukturen.
  • BFH: Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen
    Der BFH hatte zu klären, ob der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren ist‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht (Az. II R 54/22).
  • BFH: Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (I)
    Der BFH hat in drei Verfahren (II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält (Az. II R 3/25).