Fiedler Steuerberatung Berlin Fiedler Steuerberatung Berlin

Willkommen bei der
Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH

Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren

Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten;
kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere
langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.




Steuerberatung

Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.

Mehr

Digitalisierung

Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.

Mehr

Spezialisierung

Existenzgründung – „Die richtige Rechtsform" Gemeinnützige Organisationen & Berufsverbände Umwandlungen & Unternehmensnachfolge Immobilienwirtschaft Private Nachfolge – Erbschaften & Schenkungen sowie Testamentsvollstreckung

Mehr
  • Antragstellerinnen dürfen Mietwagenfahrten in Essen ohne Mindestbeförderungsentgelte durchführen
    Die Allgemeinverfügung der Stadt Essen vom 13. Oktober 2025 über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb der Stadt Essen darf gegenüber zwei Antragstellerinnen eines Eilverfahrens vorläufig nicht vollzogen werden. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 7 L 141/26).
  • Sanierung ohne Insolvenz – zu welchem Preis? BRAK sieht Verfassungsverstöße beim StaRUG
    Das StaRUG, gedacht als Rettungsinstrument für Unternehmen vor Insolvenzen, könnte Grundrechte von Anteilseignern verletzen. In ihrer Stellungnahme zu zwei anhängigen Verfassungsbeschwerden zeigt die BRAK die Schwachstellen auf: Das StaRUG enthält keine verfassungskonforme Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums bei Entzug von Anteilsrechten an Unternehmen.
  • BGH: Mehrfachsignaturen berühren Wirksamkeit des beA‑Versands nicht
    In der Praxis des elektronischen Rechtsverkehrs bestehen bisweilen Unsicherheiten über die Reichweite der formalen Anforderungen des § 130a ZPO. Dazu zählt die Frage, welche Folgen Mehrfachsignaturen haben, wenn nur einer der Unterzeichnenden den Schriftsatz über sein beA übermittelt. Die BRAK weist auf ein aktuelles Urteil des BGH hin (Az. I ZR 106/25).
  • Massenentlassung – Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren
    Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. So entschied das BAG (Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22).