Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
DATEV Kennzahlenanalyse In einer zunehmend dynamischen Wirtschaftslage ist eine fundierte betriebswirtschaftliche Einschätzung wichtiger denn je.
Tage der Digitalisierung starten in eine neue Runde Die erfolgreiche Veranstaltungsreihe wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Das Motto lautet: „Fit für die Cloud – Was Sie heute tun können, um zukunftsfähig zu werden.”
Der ZVME Gera entscheidet sich für DATEV Public Sector Der DATEV Public Sector hat gemeinsam mit mehreren strategischen Partnern ein wegweisendes Projekt beim Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal Gera gewonnen. Das Projekt gilt als wichtiges Referenzbeispiel für erfolgreiche integrierte Lösungen im Public Sector.
Wirtschaftsberatung aktuell
Grob fahrlässige Ortsgemeinde? Wann liegt grobe Fahrlässigkeit von Ortsgemeinde/Ortsbürgermeister/Mitarbeiter einer Ortsgemeinde vor, die eine Haftung gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung des Geschädigten begründet und wie wirkt sich das eigene Verschulden des bei einem Arbeitsunfall Verletzten auf den Anspruch der gesetzlichen Unfallversicherung auf Aufwendungsersatz gemäß § 110 SGB VII aus? Diese Fragen hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 61/25).
Keine Haftung für behauptete Schäden auf der Flucht vor Hunden Das AG München wies die Klage eines Hundehalters ab, da weder die Schadensverursachung an dessen Porsche hinreichend nachgewiesen war noch eine Haftung des Paketzustellers angesichts überwiegenden Mitverschuldens des Hundehalters bestand (Az. 223 C 6838/25).