Fiedler Steuerberatung Berlin Fiedler Steuerberatung Berlin

Willkommen bei der
Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH

Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren

Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten;
kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere
langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.




Steuerberatung

Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.

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Digitalisierung

Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.

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Spezialisierung

Existenzgründung – „Die richtige Rechtsform" Gemeinnützige Organisationen & Berufsverbände Umwandlungen & Unternehmensnachfolge Immobilienwirtschaft Private Nachfolge – Erbschaften & Schenkungen sowie Testamentsvollstreckung

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  • Teststellenbetreiberin muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen
    Das VG Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 5 K 508/25.KO).
  • Klage gegen Bezeichnung als „dysfunktionales Familiensystem“ in behördlicher Äußerung erfolglos
    Das VG Neustadt hat die Klage der Eltern eines erwachsenen Sohnes abgewiesen, mit der diese den Widerruf sowie die künftige Unterlassung einer psychologischen Einschätzung eines Verwaltungsmitarbeiters begehrten, ihre Familie stelle ein „dysfunktionales Familiensystem“ dar (Az. 3 K 1501/25.NW).
  • Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video zulässig
    Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen e. V., die eine Vielzahl von Klägern vertritt, war die Einführung von Werbeunterbrechungen im Streamingdienst Prime Video vertraglich unzulässig. Das BayObLG widersprach dem und hat die Verbandsklage abgewiesen (Az. 102 VKl 1/24 e).
  • Ein Stück vom Startup: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern
    Viele Startups können keine hohen Gehälter zahlen, stattdessen bieten sie ihren Beschäftigten ein Stück am Unternehmen: Wer den Aufbau mitträgt, soll später am Erfolg mitverdienen, etwa wenn das Startup verkauft wird. Insgesamt beteiligt lt. Bitkom derzeit gut jedes dritte Startup (36 Prozent) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere 41 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen.