Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Zukunft gestalten mit dem DATEV ReifegradCheck Identifizieren Sie den strategischen Engpass Ihrer Kanzlei und sichern Sie so Wachstum und Stabilität. Mit dem kostenfreien Reifegrad-Check erfahren Sie, wo Sie stehen und wie Sie die nächsten Schritte gezielt planen können.
Digitale Datenanalysen: Transparenz für moderne Verwaltungen Mehr Datenqualität, Sicherheit und Effizienz: Smarte, KI-gestützte Prüfverfahren helfen Verwaltungen dabei, große Datenmengen strukturiert auszuwerten, Risiken frühzeitig zu erkennen und Entscheidungen auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.
Amtsgerichtsdirektor mit Besoldungsklage erfolglos Die Bewertung des Dienstpostens eines Direktors des Amtsgerichts an einem Amtsgericht mit mehr als 50 Richterplanstellen mit der Besoldungsgruppe R 2 Landesbesoldungsordnung (LBesO) mit Amtszulage ist nicht verfassungswidrig. Dies hat das OVG NRW entschieden und damit die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des VG Aachen zurückgewiesen (Az. 1 A 709/21).
Drohnenflug über Dachgeschosswohnung: Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen Das AG München hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Eigentümers einer Dachgeschosswohnung zurückgewiesen, weil der angekündigte Drohnenflug zur Dachvermessung für eine energetische Sanierung keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt und im Rahmen der Interessenabwägung das mildere Mittel ist (Az. 222 C 2/26).
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