Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Wenn die IT stillsteht – warum jede Kanzlei einen Notfallplan braucht Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Großunternehmen. Auch Steuerkanzleien sind betroffen – häufig völlig unvorbereitet. Ein IT-Notfallplan hilft, im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben und den Schaden zu begrenzen.
Digitale HR-Prozesse in der Kanzlei: Flickenteppich adé Die Kanzlei Heilmann, Conrad & Partner mbB hat HR WORKS eingeführt, um ihre Personalprozesse zu digitalisieren. Im Interview berichten Steuerberater und Partner Thomas Haupt und Consultant Jan Metz, wie der Start gelang – und was auch ihre Mandantschaft davon hat.
Zukunft gestalten mit dem DATEV ReifegradCheck Identifizieren Sie den strategischen Engpass Ihrer Kanzlei und sichern Sie so Wachstum und Stabilität. Mit dem kostenfreien Reifegrad-Check erfahren Sie, wo Sie stehen und wie Sie die nächsten Schritte gezielt planen können.
Neue FAQ der BStBK: Allgemeine digitale Aufbewahrung Der neue FAQ-Katalog der BStBK zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung bündelt häufige Fragen zu handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (inkl. GoBD), zur digitalen Archivierung von Dokumenten sowie zu ausgewählten DSGVO-Aspekten.
Raufende Hunde: Klage einer verletzten Hundehalterin teilweise erfolgreich Das AG München hat eine Hundehalterin nach § 833 BGB unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 2/3 zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt und die Klage im Übrigen wegen eines der Klägerin anzulastenden Mitverursachungsanteils von 1/3 abgewiesen (Az. 223 C 5188/25).
Flächenbeitragspflicht für Windenergie in Hessen noch nicht erfüllt Der für die Landesplanung für Windenergieanlagen zuständige 11. Senat des VGH Hessen hat die Beschlüsse der Regionalversammlung Südhessen, des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und des Hessischen Wirtschaftsministeriums, mit welchen jeweils das Erreichen der Flächenbeitragswerte für Windenergie festgestellt worden ist, aufgehoben (Az. 11 C 205/25.T und 11 C 633/25.T).
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