Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Bindung im Kanzleidesign Was steckt dahinter, dass Kanzleien auch in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt bei bestimmten Geschäftsunterlagen weiterhin auf eine professionelle Präsentation setzen?
Wenn die IT stillsteht – warum jede Kanzlei einen Notfallplan braucht Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Großunternehmen. Auch Steuerkanzleien sind betroffen – häufig völlig unvorbereitet. Ein IT-Notfallplan hilft, im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben und den Schaden zu begrenzen.
Digitale HR-Prozesse in der Kanzlei: Flickenteppich adé Die Kanzlei Heilmann, Conrad & Partner mbB hat HR WORKS eingeführt, um ihre Personalprozesse zu digitalisieren. Im Interview berichten Steuerberater und Partner Thomas Haupt und Consultant Jan Metz, wie der Start gelang – und was auch ihre Mandantschaft davon hat.
BFH: Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen Der BFH hat die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einigen Punkten erleichtert, aber zugleich auch die Grenzen herausgearbeitet (Az. I R 50/22).
BFH zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG – Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei teilentgeltlicher Übertragung eines im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Wirtschaftsguts in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der übertragende Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist, nach der sog. strengen Trennungstheorie eine Aufteilung in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen ist, oder ob in Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie stille Reserven nicht aufzudecken sind, wenn das Entgelt den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht übersteigt (Az. IV R 17/23).