Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
35 Jahre DATEV Channel Partner: Vom System-Partner zum Wegbegleiter für Kanzleien Die Anforderungen an Kanzleien haben sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Dieser Beitrag zeigt, wie sich auch das DATEV-Partner-Netzwerk weiterentwickelt hat und wie Channel Partner Kanzleien heute auf ihrem Weg in die digitale Zukunft begleiten.
DATEV Service-Assistent: KI-Unterstützung in Echtzeit Egal, ob es um Fragen zu einer Anwendung, einer Fehlermeldung oder einem konkreten Arbeitsablauf geht: Der DATEV Service-Assistent liefert passende Antworten in Echtzeit. So erhalten Nutzer schnell die Unterstützung, die sie für ihre tägliche Arbeit benötigen.
Warum die Bremische Evangelische Kirche ihre Finanzbuchführung auf DATEV umstellt Fachkräftemangel, steigende Anforderungen und der Wunsch nach standardisierten Prozessen: Die Bremische Evangelische Kirche stellt ihre Finanzbuchführung neu auf. Warum die Wahl auf DATEV fiel, erklärt der Leiter der Finanzabteilung Markus Richter im Interview.
Erfolgreiche Klage gegen Rückforderungsbescheid nach der Coronavirus-Testverordnung Das VG Trier hat der Klage des Geschäftsführers einer GmbH gegen die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz auf Aufhebung eines Rückforderungsbescheids, mit dem sie vom Kläger persönlich die Erstattung der ausgezahlten Vergütung in Höhe von mehr als 2 Mio. Euro für die Durchführung von Corona-Bürgertestungen im Zeitraum Mai 2021 bis Juni 2022 in der Region Trier forderte, stattgegeben (Az. 1 K 6676//25.TR).