Fiedler Steuerberatung Berlin Fiedler Steuerberatung Berlin

Willkommen bei der
Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH

Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren

Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten;
kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere
langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.




Steuerberatung

Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.

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Digitalisierung

Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.

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Spezialisierung

Existenzgründung – „Die richtige Rechtsform" Gemeinnützige Organisationen & Berufsverbände Umwandlungen & Unternehmensnachfolge Immobilienwirtschaft Private Nachfolge – Erbschaften & Schenkungen sowie Testamentsvollstreckung

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  • Alles unter einem Dach ist kein Dachgeschoss
    Ein dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt bezeichnet sein und den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort entsprechen. Fehlt es hieran, lassen sich aus der Vereinbarung keine Rechte herleiten. Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass sich ein dingliches Wohnrecht an einer „abgeschlossenen Wohnung im Dachgeschoss“ aus diesem Grund nicht auf eine Wohneinheit bezieht, die sich tatsächlich auf Erd- und Obergeschoss erstreckt (Az. 4 U 121/23).
  • Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
    Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses einer nordhessischen Stadt zurückgewiesen. Die Ansprüche seien jedenfalls verjährt (Az. 1 U 32/24).
  • Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im März 2026
    Nach der konjunkturellen Belebung Ende vergangenen Jahres hat die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu Jahresbeginn 2026 an Dynamik verloren. Ungeachtet der fortgesetzten Verbesserung der Stimmungsindikatoren haben sich wichtige Konjunkturindikatoren wie Industrieproduktion, Auftragseingänge und Einzelhandelsumsätze spürbar abgeschwächt. Das BMWE gibt einen Überblick.
  • Zur Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung
    Das FG Münster hat entschieden, dass Rechnungen, mit denen ein Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten über eine Delkredereprovision „im Namen und für Rechnung“ des Kunden abrechnet, dem Kunden zuzurechnen sind mit der Folge, dass § 14c Abs. 2 UStG Anwendung findet (Az. 5 K 90/21 U).