Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Review- und Optimierungsberatung – der Boxenstopp für spürbar bessere Abläufe Viele Kanzleien nutzen DATEV Eigenorganisation seit Jahren, überprüfen Prozesse, Einstellungen und Rollen im Tagesgeschäft jedoch selten. Ein Review setzt genau hier an: Im Rahmen einer kompakten Beratung werden die wichtigsten Handlungsfelder priorisiert, Einstellungen direkt im Programm umgesetzt und ein konkreter Fahrplan für die nächsten Schritte erstellt.
„Die Software nimmt ganz viel Fleißarbeit ab“ Die Kanzleigruppe Planaris ersetzt Excel-basierte Unternehmensbewertungen durch wevalue. Das Ergebnis: weniger manueller Aufwand, mehr Transparenz und mehr Zeit für die fachliche Beratung.
Eine starke Partnerschaft seit über 20 Jahren Die Stadt Brühl im Rhein-Erft-Kreis verbindet historische Bedeutung mit moderner Verwaltung. Als ehemalige kurfürstliche Residenz und heutiger UNESCO-Welterbe-Standort ist sie weit über die Region hinaus bekannt.
EU-Geldwäschepaket: Neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten Die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, ausgestaltet durch delegierte Rechtsakte der europäischen Anti Money Laundering Agency, könnte den mühsam gefundenen Kompromiss zwischen BRAK, Banken sowie Bundesfinanz- und -justizministerium gefährden, der anwaltliche Sammelanderkonten nachhaltig sichern soll. Die BRAK appelliert an die beiden Minister:innen, sich im Interesse der Anwaltschaft einzuschalten.
BFH: Kein Übergang der Abzugsbeträge nach § 10f EStG auf den Erben Der BFH hatte zu klären, ob auch der Erbe des Steuerpflichtigen die jährlichen Abzugsbeträge gemäß § 10f EStG fortsetzen kann, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des zehnjährigen Abzugszeitraums verstirbt und der Erbe das Gebäude anschließend zu eigenen Wohnzwecken nutzt (Az. X R 23/24).