Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Schulungen 2026: Praxisnahes Wissen für den Public Sector Auch in diesem Jahr bieten wir wieder ein umfassendes Schulungsprogramm für Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen an. Ob Grundlagen oder Updates: Unsere Seminare vermitteln Ihnen aktuelles Wissen, hilfreiche Tipps und Tricks und erleichtern Ihnen den Einstieg in die DATEV-Software.
Referenztabellen: die Basis für effiziente Prüfungsschritte mit DATEV Datenprüfung DATEV Datenprüfung unterstützt Sie dabei, Fremddaten strukturiert auszuwerten und Prüfungsschritte effizient einzusetzen. Voraussetzung dafür ist eine fachlich saubere Vorbereitung der Daten – eine zentrale Rolle spielt dabei die Referenztabelle.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes Die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze in § 11 Absatz 1 des Luftverkehrsteuergesetzes sollen zum 1. Juli 2026 auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024 gesenkt werden. Dazu hat das BMF einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Keine Teilhabeleistungen für dreiwöchige Japanreise Menschen mit Behinderung können behinderungsbedingte Mehrkosten für eine Urlaubsreise als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Eingliederungshilfe) erhalten, jedoch nur, wenn die Reise gemessen an den Ausgaben eines „Durchschnittsbürgers“ angemessen ist. Bei einer dreiwöchigen Flugreise nach Japan mit Kosten von über 50.000 Euro ist das nicht der Fall. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden (Az. L 2 SO 4027/25 ER-B).
Erschließungsbeiträge für Straße „Am Birkenflur“ in Buchen rechtmäßig Das VG Karlsruhe hat die Klagen von mehreren Eigentümern gegen ihre Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Straße „Am Birkenweg“ abgewiesen. Die beklagte Stadt Buchen hatte die Eigentümer im Jahr 2022 zu einem Erschließungsbeitrag für einen im Jahr 2017 vorgenommenen Ausbau der Straße herangezogen. Der Einwand der Kläger, die Straße sei bereits 1982 fertiggestellt gewesen, hat das Gericht nicht überzeugt Az. 12 K 8337/25 u. a.).
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