Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Erste KI-Schnittstelle im Anwaltsbereich Mit einer neuen Software-Lösung kommt mehr Geschwindigkeit in Prozesse von Kanzleien. Akten werden so zum wertvollen Wissensschatz.
Neue Programmversionen Ende Dezember Die Programmversionen mit den gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel stehen Ende Dezember zum elektronischen Abruf bereit.
Jetzt umstellen Der Countdown läuft: DATEV Auftragswesen next wird DATEV Auftragswesen online zum Ende des Jahres endgültig ablösen. Wer noch mit der bisherigen Lösung arbeitet, sollte jetzt handeln.
BFH: Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers Der BFH hatte u. a. zu klären, ob eine GmbH, die als Organgesellschaft dem Unternehmen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Organträger) eingegliedert ist, durch Ausführung von Reinigungs-, Hygiene- und Wäschereileistungen eine öffentliche Aufgabe im hoheitlichen Bereich erbringt (Az. V R 14/24).
BFH: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Dies entschied der BFH (Az. VI R 4/22).
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