Fiedler Steuerberatung Berlin Fiedler Steuerberatung Berlin

Willkommen bei der
Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH

Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren

Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten;
kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere
langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.




Steuerberatung

Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.

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Digitalisierung

Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.

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Spezialisierung

Existenzgründung – „Die richtige Rechtsform" Gemeinnützige Organisationen & Berufsverbände Umwandlungen & Unternehmensnachfolge Immobilienwirtschaft Private Nachfolge – Erbschaften & Schenkungen sowie Testamentsvollstreckung

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  • Hotel ist kein gleichwertiger Ersatz für Cluburlaub
    Das LG Frankfurt sprach einer Familie nach der kurzfristigen Absage eines gebuchten Cluburlaubs eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu, da die angebotenen Ersatzreisen nicht gleichwertig waren (Az. 2-24 O 123/25).
  • Reiseveranstalter haftet für Verletzungen durch Turbulenzen
    Das LG Frankfurt sprach einem bei schweren Turbulenzen verletzten Pauschalreisenden den vollständigen Reisepreis als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit sowie 20.000 Euro Schmerzensgeld zu und bejahte die Haftung des Reiseveranstalters nach dem Montrealer Übereinkommen (Az. 2-24 O 527/23).
  • Inflationsrate im Juni 2026 voraussichtlich +2,3 %
    Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2026 voraussichtlich +2,3 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber Mai 2026 um 0,3 %.
  • Getrennte Hauptwohnsitze von Eheleuten sind separat rundfunkbeitragspflichtig
    Das VG Koblenz entschied, dass Ehegatten für getrennt auf sie jeweils als Hauptwohnsitz angemeldete Wohnungen jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, auch wenn sie gemeinsam einen Haushalt führen und beide Häuser gemeinsam nutzen (Az. 5 K 1369/25.KO).