Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
DATEV stellt Steuer-App KLARTAX ein Nach fast fünfjähriger Marktphase wird DATEV die Steuer-App KLARTAX nun einstellen, sie ist nur noch bis Ende 2025 nutzbar.
Microsoft Outlook new wird nicht von DATEV-Programmen unterstützt Microsoft plant die Umstellung des bisherigen Outlook classic auf das neue Microsoft Outlook chargenweise ab 06.01.2025, zunächst bei allen Kunden mit Microsoft 365 mit Business-Plänen. Kunden mit MS Office 2016, 2019 und Office LTSC-Versionen sind nicht betroffen.
Erste KI-Schnittstelle im Anwaltsbereich Mit einer neuen Software-Lösung kommt mehr Geschwindigkeit in Prozesse von Kanzleien. Akten werden so zum wertvollen Wissensschatz.
Wirtschaftsberatung aktuell
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025 Das BMF gibt die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025 bekannt. Gegenüber dem Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens und gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne (Stand: 10.10.2024) haben sich noch verschiedene Änderungen ergeben (Az. IV C 5 - S 2361/19/10008 :013).
Neue Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025 Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das BMF hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert. Darauf weist der BdSt hin.
Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025 Das BMF hat das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 neugefasst und an die Änderung der §§ 2, 4a, 7, 8 und 13 MV durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung und die Änderung des § 4 MV durch das Jahressteuergesetz 2024 angepasst (Az. IV D 1 - S 0229/22/10002 :005).
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 Das BMF hat die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 veröffentlicht. Das Schreiben enthält Regelungen für die Anwendung des internationalen Fremdvergleichsgrundsatzes unter Bezug auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Es enthält zudem auch die Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen (Az. IV B 3 - S 1341/19/10017 :004).
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