Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Tage der Digitalisierung starten in eine neue Runde Die erfolgreiche Veranstaltungsreihe wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Das Motto lautet: „Fit für die Cloud – Was Sie heute tun können, um zukunftsfähig zu werden.”
Der ZVME Gera entscheidet sich für DATEV Public Sector Der DATEV Public Sector hat gemeinsam mit mehreren strategischen Partnern ein wegweisendes Projekt beim Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal Gera gewonnen. Das Projekt gilt als wichtiges Referenzbeispiel für erfolgreiche integrierte Lösungen im Public Sector.
Corona-Förderprogramm „Überbrückungshilfe III NRW“ steht im Einklang mit europäischem Beihilfenrecht Das Corona-Förderprogramm „Überbrückungshilfe III NRW“, das während der Corona-Krise die wirtschaftliche Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen sichern sollte und hierzu eine anteilige Finanzierung betrieblicher Fixkosten vorsah, stand im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben und der hierauf beruhenden „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“. Das hat das OVG NRW entschieden (Az. 4 A 2068/23).
Rechtsstreit um Kündigung einer Betriebsrätin Das ArbG Nürnberg hat der Kündigungsschutzklage einer Betriebsrätin gegen Siemens Energy stattgegeben. Es hat entschieden, dass die im November 2025 ausgesprochene fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet habe (Az. 9 Ca 6336/25)
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