Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
„Die Software nimmt ganz viel Fleißarbeit ab“ Die Kanzleigruppe Planaris ersetzt Excel-basierte Unternehmensbewertungen durch wevalue. Das Ergebnis: weniger manueller Aufwand, mehr Transparenz und mehr Zeit für die fachliche Beratung.
Eine starke Partnerschaft seit über 20 Jahren Die Stadt Brühl im Rhein-Erft-Kreis verbindet historische Bedeutung mit moderner Verwaltung. Als ehemalige kurfürstliche Residenz und heutiger UNESCO-Welterbe-Standort ist sie weit über die Region hinaus bekannt.
Klage gegen Zurückweisung einer datenschutzrechtlichen Beschwerde Das VG Magdeburg hat die Klage gegen die Zurückweisung der datenschutzrechtlichen Beschwerde abgewiesen, weil die vom Kläger gerügten DSGVO-Vorschriften keine individuellen Rechte begründen und bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten kein DSGVO-Verstoß vorlag (Az. 1 A 26/24 MD).
Gemeinde haftet für die Kosten einer wegen der fortdauernden Fahndungsausschreibung eines Reisepasses gescheiterten Auslandsreise Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Reisepasses von der Gemeinde als zuständiger Passbehörde Aufwendungen für eine Auslandsreise ersetzt verlangen kann, die er nicht durchführen konnte, weil sein Pass aufgrund von amtspflichtwidrigen Versäumnissen der Gemeindemitarbeiter noch zur Fahndung ausgeschrieben und ihm deshalb die Einreise in das Zielland verweigert worden war (Az. III ZR 179/25).
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