Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Bindung im Kanzleidesign Was steckt dahinter, dass Kanzleien auch in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt bei bestimmten Geschäftsunterlagen weiterhin auf eine professionelle Präsentation setzen?
Wenn die IT stillsteht – warum jede Kanzlei einen Notfallplan braucht Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Großunternehmen. Auch Steuerkanzleien sind betroffen – häufig völlig unvorbereitet. Ein IT-Notfallplan hilft, im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben und den Schaden zu begrenzen.
Kindertagesstätte/Kindergarten in denkmalgeschütztem Anwesen? Das LG München I hat die Klage des Alleinerben gegen eine Vermächtnisnehmerin mit dem Ziel, die Zwangsvollstreckung u. a. wegen Räumung und Verschaffung des Besitzes an einem Teil eines Grundstücks für unzulässig zu erklären, abgewiesen (Az. 3 O 14679/22).
Omnibus Digital der EU-Kommission – DStV bezieht Stellung Der DStV hat sich zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Vereinfachungspaket zur Digitalgesetzgebung positioniert. Er begrüßt die Einführung einer European Business Wallet, sieht jedoch bei den geplanten Änderungen im Datenschutz- und Datenrechtsrahmen Anpassungsbedarf.
Holznasslagerplatz: Keine Haftung des Landes für Verkehrsunfall Das OLG Frankfurt hat Schmerzensgeldansprüche von mindestens 450.000 Euro nach einem Verkehrsunfall auf einer Landesstraße in unmittelbarer Nähe eines mit einer Sprinkleranlage versehenen Holznasslagerplatzes zurückgewiesen. Dem Land sei keine für den Unfall ursächliche Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen (Az. 14 U 88/24).
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