Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
MyDATEV App: Digitale Kommunikation jetzt auch mobil Nicht jede Rückfrage erreicht den Mandanten am Arbeitsplatz. Mit der neuen MyDATEV App kann er auch unterwegs Nachrichten mit der Kanzlei austauschen, Aufgaben bearbeiten und digitale Freigaben erteilen.
Review- und Optimierungsberatung – der Boxenstopp für spürbar bessere Abläufe Viele Kanzleien nutzen DATEV Eigenorganisation seit Jahren, überprüfen Prozesse, Einstellungen und Rollen im Tagesgeschäft jedoch selten. Ein Review setzt genau hier an: Im Rahmen einer kompakten Beratung werden die wichtigsten Handlungsfelder priorisiert, Einstellungen direkt im Programm umgesetzt und ein konkreter Fahrplan für die nächsten Schritte erstellt.
„Die Software nimmt ganz viel Fleißarbeit ab“ Die Kanzleigruppe Planaris ersetzt Excel-basierte Unternehmensbewertungen durch wevalue. Das Ergebnis: weniger manueller Aufwand, mehr Transparenz und mehr Zeit für die fachliche Beratung.
Eine starke Partnerschaft seit über 20 Jahren Die Stadt Brühl im Rhein-Erft-Kreis verbindet historische Bedeutung mit moderner Verwaltung. Als ehemalige kurfürstliche Residenz und heutiger UNESCO-Welterbe-Standort ist sie weit über die Region hinaus bekannt.
Verkehrssicherungspflichten in Supermärkten beim Einsatz von elektronischen Ameisen Das LG Köln wies die Klage einer Supermarktkundin nach einem Sturz über die Gabel eines Palettenhubwagens ab und entschied, dass der Betreiber insoweit keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten verletzt hat, da ein solcher Hubwagen für aufmerksame Kunden ein erkennbares Hindernis darstellt (Az. 7 O 33/26).
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