Willkommen bei der Fiedler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kompetenz und Erfahrung seit über 20 Jahren
Wir unterstützen Sie in allen Steuerangelegenheiten; kompetent und auf dem aktuellsten Wissensstand. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung sowie ein engagiertes und qualifiziertes Team vertrauen.
Steuerberatung
Bei uns steht an erster Stelle die Beratung. Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg durch das sich immer wieder verändernde Steuerrecht, sondern wir begleiten Sie.
Die Digitalisierung in der Wirtschaft schreitet mit schnellen Schritten voran. Wir unterstützen Sie dabei, nicht auf der Strecke zu bleiben. Auch wenn die digitalen Kommunikationen immer mehr zunehmen, freuen wir uns über das persönliche Gespräch und beraten Sie auch gern zur Ausgestaltung der digitalen Zusammenarbeit mit uns.
Zwei neue Angebotspakete Seit April 2024 bietet DATEV die neuen Angebotspakete LEXinform classic und LEXinform comfort an. Die Online-Zugänge sind bereits integriert.
Gesetzesänderungen 2024 eingearbeitet Das Nachschlagewerk Tabellen und Informationen (2. Aufl.) für die steuerliche Beratung ist im April 2024 mit allen Änderungen erschienen.
Neues Schulungsvideo zum Zusatzmodul Budgetsteuerung Mit unserem neuen Tutorial erhalten Sie in weniger als einer Stunde einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Funktionen des Zusatzmoduls. Schauen Sie doch gleich mal rein.
Wirtschaftsberatung aktuell
Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei vollständigem Verlust des Sorgerechts der getrenntlebenden Eltern Haben die Eltern eines Kindes zu Beginn und während einer Jugendhilfeleistung ihren jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt in Bezirken verschiedener Jugendhilfeträger und verlieren beide Elternteile das Personensorgerecht, richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind vor Beginn der Hilfeleistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. So das BVerwG (Az. 5 C 3.23 und 5 C 12.22).
Motorboot stockt – Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung? Ein Verkäufer täuscht nur dann arglistig über Mängel an einer Sache, wenn er oder seine Hilfspersonen die Mängel kennen. Es reicht hingegen nicht aus, dass die Mängel einem Verwandten des Verkäufers bekannt sind, der nicht am Geschäft beteiligt ist. So entschied das LG Lübeck (Az. 15 O 37/23).
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche sie im Rahmen ihrer Bewerbung vorlegte, die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten hat (Az. 2 Ca 345/23).